top of page
AutorenbildGabriel Wunderlich

Wer hat Angst vorm bösen Wolf? – neues Landesrecht erlaubt mehr Wolfsabschüsse

2023 ist ein schwarzes Jahr für den Wolf in Österreich. Bundesland um Bundesland erlässt Verordnungen, die den Abschuss von Wölfen erleichtern. Die Rede ist vom „Problemwolf“, vom „Herdenschutz“ und sogar von der „Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung“. Aber wie sieht die Situation faktisch und rechtlich aus? Birgt jeder Waldspaziergang die Gefahr, zu einem Schauermärchen à la Rotkäppchen zu werden? Was steht eigentlich in den neuen Verordnungen? Und wie könnte der Fischotter den Wolf retten?


Zunächst ein paar Zahlen: Laut Schätzung des World Wildlife Fund (WWF) lebten 2022 etwa 45 Wölfe in Österreich. Zum Vergleich: Europaweit schätzt der WWF die Wolfspopulation auf 15.000-18.000 Tiere. Der Wolf beansprucht in Österreich also vergleichsweise wenig Platz. Trotz der geringen Population sind Abschüsse gar nicht so selten: Im ersten Halbjahr 2023 waren acht Wölfe zum Abschuss freigegeben, fünf wurden bereits erlegt.


Aber wie steht es nun rechtlich um den Wolf? Dabei ist zunächst zwischen nationalem und EU-Recht zu unterscheiden Innerhalb der EU gilt das Artenschutzrecht der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Der Wolf ist darin als streng zu schützende Tierart angeführt. Die absichtliche Tötung des Wolfs ist daher verboten. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Ein Abschuss zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit wäre demnach erlaubt. Erforderlich ist aber, dass der Wolfsbestand als solcher nicht gefährdet wird. Dieser strenge Schutzstatus ist manchen ein Dorn im Auge: Die niederösterreichische Landesregierung setzt sich etwa im Rahmen ihres „Vier-Punkte-Pakets“ für eine Senkung des europäischen Schutzniveaus ein.


Damit ist auch schon der nächste Punkt angesprochen: Was sagt das österreichische Recht über den Umgang mit dem Wolf und wo ist das geregelt? Das findet sich in den jeweiligen Landes-Jagdgesetzen. So erlaubt es das Salzburger Jagdgesetz der Landesregierung, mit Verordnung bestimmte Gebiete zu Maßnahmengebieten zu erklären. Solche Maßnahmengebiete sind zum Beispiel der Schafberg, Strobl am Wolfgangsee oder das Tennengebirge. Hält sich ein sogenannter „Problemwolf“ dort auf und reißt ein Schaf oder eine Ziege, darf er getötet werden.


Auch in Niederösterreich gibt es schlechte Neuigkeiten für den Wolf: Bisher konnte die Bezirksverwaltungsbehörde einen Abschussbescheid erlassen, wenn Wölfe Menschen folgten oder Nutztiere töteten. Nach der neuen Verordnung reicht aber eine nachträgliche Mitteilung an die Behörde, nachdem ein Jäger einen Wolf erlegt hat. Die Jägerschaft entscheidet also selbst über den Abschuss.


Die Wolfsverordnungen werden zum Teil als EU-rechtswidrig kritisiert. Ein Kritikpunkt lautet, dass die Verordnungen den Artenschutz nicht ausreichend berücksichtigen. Darüber hinaus bemängelt das Umweltministerium, dass die Verordnungen keine Mechanismen vorsähen, um die Erhaltung des Wolfsbestands sicherzustellen.


Ein weiteres Problem ist der Umstand, dass die neuen Regelungen in der Form von Verordnungen ergangen sind. Das macht sie weniger leicht überprüfbar als Bescheide: Umweltorganisationen können zum Beispiel nach dem nö. Naturschutzgesetz Bescheide, die gegen EU-Recht verstoßen, bekämpfen. Für Verordnungen gilt das aber nicht.


Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte unlängst einen ähnlichen Fall zur NÖ Fischotterverordnung zu entscheiden: Eine Umweltorganisation hatte bei der Landesregierung einen Antrag auf Überprüfung einer Verordnung, die die Tötung von Fischottern ermöglichte, gestellt. Fischotter sind wie Wölfe eine durch das EU-Recht geschützte Art. Die Landesregierung wies den Antrag zurück. Nach Ansicht des VwGH ist diese Zurückweisung unzulässig. Das EU-Recht verpflichte die Behörden dazu, Umweltorganisationen ein Mitsprache- und Kontrollrecht einzuräumen. Die Landesregierung hätte sich also mit dem Vorbringen der Umweltorganisation auseinandersetzen müssen. Vielleicht ist es also am Ende doch der Fischotter, der dem Wolf zu seinen Rechten verhilft.


Kurz gesagt


  • In Österreich leben nur sehr wenige Wölfe. Trotzdem erlassen seit 2023 viele Bundesländer neue Wolfsverordnungen, die den Abschuss von Wölfen leichter möglich machen.

  • Nach EU-Recht ist der Wolf eine streng zu schützende Tierart. Seine Tötung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Die Erhaltung des Wolfsbestands muss jedenfalls gesichert sein.

  • Während manche die neuen Wolfsverordnungen als EU-rechtswidrig kritisieren, setzen sich insbesondere einige Landesregierungen dafür ein, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen.


________________________________________________________________________

Gabriel Wunderlich ist nicht nur Experte für Wölfe und Fischotter, sondern auch für zivilrechtliche Streitigkeiten. Seit Abschluss seines juristischen Studiums an der Universität Wien arbeitet er nämlich am dortigen Institut für Zivilverfahrensrecht. Für überzuckert hat er einen Blick über den Tellerrand gewagt und einen tollen Gastbeitrag verfasst!

ความคิดเห็น


bottom of page