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AutorenbildBenjamin Weber

Was es mit Koalitionen auf sich hat

Die Situation in Afghanistan hat – wieder einmal – zu Spannungen in der österreichischen Regierung geführt. Von einzelnen Regierungsmitgliedern wird dabei oft auf den Koalitionsvertrag verwiesen. Aber was genau ist eine Koalition eigentlich? Und welche Folgen hat die Verletzung eines Koalitionsvertrages, ein sogenannter Koalitionsbruch?


Was ist eine Koalition?

Zu den Hauptaufgaben des Parlaments als gewählter Volksvertretung gehört, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Deswegen kann die Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat jederzeit entscheiden, dass die ganze Bundesregierung oder einzelne Ministerinnen von der Bundespräsidentin zu entlassen sind. (Artikel 74 des Bundes-Verfassungsgesetzes). Diesen Vorgang nennt man Misstrauensvotum. Deswegen spricht man davon, dass die Bundesregierung immer von der Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat getragen wird. Weil aber eine Partei im Normalfall nicht über mehr als die Hälfte der Mandate verfügt, schließen sich oft zwei oder mehrere Parteien zusammen – zu einer Koalition. Unter einer Koalition versteht man also den Zusammenschluss politischer Parteien zum Zweck der Regierungsbildung.


Wie entsteht eine Koalition?

Normalerweise betraut die Bundespräsidentin nach einer Wahl die Vorsitzende der stärksten Partei mit der Regierungsbildung. Danach trifft sich diese mit Vertreterinnen anderer Parteien zu sogenannten Sondierungsgesprächen. Dort versuchen sie herauszufinden, ob eine Zusammenarbeit möglich ist. Dann beginnen die Koalitionsverhandlungen mit einer oder mehreren Parteien, die im besten Fall mit einer Koalitionsvereinbarung, auch Koalitionsvertrag genannt, enden. Darin wird – mehr oder weniger genau – festgelegt, welche Gesetze erlassen werden sollen und was in den nächsten Jahren geplant ist. Die Koalitionsvereinbarung muss meistens noch von den Parteigremien abgesegnet werden. Einigen sich die Parteien, ernennt die Bundespräsidentin die Kanzlerin, die dann die weiteren Ministerinnen vorschlägt.


Koalitionsvertrag: Wer muss sich an ihn halten?

Ob sich die Parteien und die Parteimitglieder an die Koalitionsvereinbarung halten, kommt darauf an, wie man „müssen“ definiert. Für die Abgeordneten des Nationalrats gilt das sogenannte Prinzip des freien Mandats. Sie sind in Ausübung ihrer Tätigkeit rein rechtlich an keinen Auftrag gebunden und können daher im Nationalrat auch entgegen dem Koalitionsvertrag für ein Gesetz stimmen (ob das in ihrer Partei allerdings allzu gern gesehen wird, ist eine andere Frage – insoweit besteht ein politischer Druck). Auch Ministerinnen können im Rahmen ihrer Befugnisse Handlungen setzen, die dem Koalitionsvertrag widersprechen. Das würde man dann einen Koalitionsbruch nennen. Auf die Gültigkeit eines Gesetzes oder einer Handlung hat so ein Koalitionsbruch allerdings keine Auswirkung.


Vertrauen weg – was dann?

Wie die andere Koalitionspartei auf einen Koalitionsbruch reagiert, das liegt ganz bei ihr. Sie könnte ebenfalls die Zustimmung zu einer Maßnahme außerhalb des Koalitionsvertrages verlangen. Oder aber sie könnte die Koalition beenden, weil sie der Koalitionspartnerin nicht mehr vertraut.


Kurz gesagt:

  • Die Bundesregierung muss immer von der Mehrheit im Nationalrat getragen werden, sonst kann ihr das Misstrauen ausgesprochen werden.


  • Unter einer Koalition versteht man den Zusammenschluss politischer Parteien zum Zweck der Regierungsbildung


  • Der Koalitionsvertrag bindet die einzelnen Ministerinnen und Abgeordneten nicht unmittelbar, sie könnten auch Handlungen entgegen diesem setzen oder für Gesetze im Widerspruch zum Koalitionsvertrag stimmen.

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