Was bringt die Impfpflicht?
Lange wurde darüber diskutiert, nun ist sie da: die allgemeine Impfpflicht in Österreich. Um zu verstehen, was damit gemeint ist und wie es für geimpfte und (noch) ungeimpfte Menschen in Österreich jetzt weitergeht, haben wir hier einen überzuckert-Baukasten zur eigenen Meinungsbildung erstellt.
Was bisher geschah
Nicht nur das Parlament, sondern auch das überzuckert-Team hat sich bereits ausführlich mit der Corona-Pandemie auseinandergesetzt: Neben einem Überblick zu den 1-2-3G Regeln wurden Präventionsbestimmungen am Arbeitsplatz und Rechtsfragen rund um mögliche Triagen in den heimischen Spitälern thematisiert. Zusätzlich haben wir schon im vergangenen August die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Impfpflicht in den Fokus gerückt.
Das neue Gesetz auf einen Blick
Am 20. 1. 2022 ist das Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 vom Nationalrat beschlossen worden. Aber was steht da überhaupt drin?
Unser Impfpflicht-Spickzettel verrät es dir:
Fact-Finding Mission
Schon seit Monaten wird emotional über die Sinnhaftigkeit und konkrete Ausgestaltung einer Impfpflicht diskutiert. Das Ergebnis dieses Diskurses spiegelt sich auch in den Begleitdokumenten zum Gesetz wider. Die folgenden Materialen aus dem Gesetzgebungsprozess verdeutlichen, welche diffizilen Abwägungen zur Umsetzung einer Impflicht getroffen werden mussten.
Starte deine Fact-Finding Mission zu den Hintergründen des Gesetzes über die Impfpflicht auf der Website des Parlaments. Hier finden sich folgende Dokumente:
Der Initiativantrag betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 oder COVID-19-IG. In diesem ist der ursprünglich geplante und dann noch etwas abgeänderte Erstentwurf des Gesetzes zu finden. Unter dem Punkt „Allgemeiner Teil“ finden sich die allgemeinen Überlegungen, die für die Erlassung dieses Gesetzes angestellt wurden; im „Besonderen Teil“ betitelt ist eine nähere Beschreibung zu den Hintergründen jeder einzelnen Bestimmung.
Der Gesetzestext, der ganz präsent auf der Seite zu sehen ist, enthält den finalen und schlussendlich beschlossenen Inhalt des COVID-19-IG. Hier lassen sich bereits einige Änderungen zum Initiativantrag erkennen: Beispielsweise wurde das Alter, ab dem Personen der Impfpflicht unterfallen, von 14 auf 18 Jahre angehoben.
Die noch im Plenum des Nationalrats eingefügten Änderungen sind hier zu finden. Darin wird deutlich, an welchen Stellen die vielen Diskussionen zwischen den im Nationalrat vertretenen Parteien noch zu Änderungen bzw. Anpassungen geführt haben.
Schlüsselstellen
Da die Abwägungsentscheidungen, die im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses stattgefunden haben, teilweise alles andere als einfach waren, sollen hier noch einmal ein paar der Schlüsselstellen aufgezeigt werden. Anhand dieser kann man sehen, wie versucht wurde, die Grundrechtseingriffe verhältnismäßig auszugestalten und somit die verschiedenen Interessenlagen bestmöglich zu berücksichtigen.
Beispiel 1: Das Alter
Wie bereits erwähnt, war das Alter, ab dem die Impfpflicht gelten soll, lange umstritten. Im ersten Gesetzesentwurf wurde es mit der Vollendung des 14. Lebensjahres festgesetzt. Diese Lösung wurde von vielen Seiten aber für unverhältnismäßig befunden; vor allem, weil die Gruppe der 14- bis 18-Jährigen nur einen geringen Teil zur epidemiologischen Gesamtlage beiträgt. Dieses und andere Argumente überzeugten die Politik davon, das Mindestalter im finalen Entwurf auf 18 Jahre anzuheben.
Beispiel 2: Die Dauer
Auch die Geltungsdauer des Impfpflichtgesetzes war und ist heftig umstritten. Diese zeitliche Komponente hat natürlich auch viel mit der Intensität des Grundrechtseingriffs zu tun. Denn (verkürzt gesagt) je länger die Pflicht ist, desto intensiver ist der Eingriff. Basierend auf diesem Gedanken und der schon vielfach spürbaren, eher unklaren Prognose für den weiteren Pandemieverlauf, wurde auch die Möglichkeit offengelassen, die Impfpflicht angepasst an die epidemiologische Lage schon früher zu beenden. Zudem wurde der 31. 1. 2024 als Deadline für das Gesetz eingefügt.
Beispiel 3: Die Sanktionen
Ein dritter Punkt, der oft erwähnt wurde, ist, dass die Impfpflicht nicht durch „Ausübung unmittelbaren Zwangs durchgesetzt werden“ darf. Damit meint man, dass niemand mit physischem Zwang zur Impfung gezwungen werden darf. Zudem wurde auch festgelegt, dass keine Ersatzfreiheitsstrafe (= Gefängnisstrafe) erteilt werden darf. Auch diese Überlegungen wurden aus Überlegungen der Verhältnismäßigkeit in das COVID-19-IG übernommen.
Kurz gesagt:
Für den schnellen Überblick über die Impfpflicht gegen COVID-19, findest du hier das Gesetz im „Spickzettel-Format“. Zudem sind auch auf der Seite des zuständigen Ministeriums viele Informationen zu finden.
Der Entwurf zum COVID-19-IG wurde breit diskutiert und auch immer wieder nachgebessert. Die sowohl rechtlich als auch gesellschaftspolitisch heftig geführte Debatte lässt sich anhand der Fact-Finding Mission nachverfolgen.
Die in dem COVID-19-IG getroffenen Abwägungsentscheidungen sind oft mit schwierigen rechtlichen Fragen verbunden. Dabei wurden oftmals Infektionsschutzinteressen dem Schutz von Freiheitsrechten gegenübergestellt und versucht, verhältnismäßige Lösungen zu finden.
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