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AutorenbildBenjamin Weber

Ukraine in der EU?

Die Ukraine hat kurz nach Beginn des russischen Überfalls den Antrag auf Aufnahme in die EU gestellt. Am Donnerstag hat der Europäische Rat entschieden, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine zu beginnen. Was heißt das nun genau und welche Schritte muss die Ukraine noch erfüllen, bis sie ein Mitgliedstaat wird?


Die EU besteht nach dem Austritt von Großbritannien aus 27 Mitgliedstaaten. Die Anzahl der Mitgliedstaaten soll sich jedoch erhöhen. Mehrere andere europäische Staaten wollen Mitglieder werden. Auch innerhalb der EU gibt es Bestrebungen weitere Staaten aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten hoben in der Erklärung von Granada Anfang Oktober die Wichtigkeit der Erweiterung der EU vor:


"Die Erweiterung ist eine geostrategische Investition in Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand. Sie ist eine treibende Kraft für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger und den Abbau von Ungleichheiten zwischen Ländern, und sie muss die Werte fördern, auf die sich die Union gründet."


Inhaltliche Voraussetzung


Grundsätzlich ist die Aufnahme von Mitgliedsstaaten in Artikel 49 des Vertrages über die Europäische Union geregelt. Dieser bestimmt unter anderem, wer einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen kann:


"Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden."


Die in Artikel 2 genannten Werte sind: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. 


Die inhaltlichen Voraussetzungen für den Beitritt in die EU wurden 1993 als Kopenhagener Kriterien festgelegt:


  • Politische Kriterium: Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.

  • Wirtschaftliches Kriterium: Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.

  •  „Acquis-Kriterium“: Die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards und Politiken, die die Gesamtheit des EU-Rechts darstellen.

Diese Kriterien werden anhand von 35 Kapiteln geprüft, die bei deren Erfüllung jeweils geschlossen werden. Besonders wesentlich und schwer zu erfüllen sind die Kapitel „Justiz und Grundrechte“ sowie „Justiz, Freiheit und Sicherheit“.


Das Beitrittsverfahren


Das Verfahren über die Aufnahme eines Staates in die EU ist lang und kompliziert. Ein europäisches Land, welches der EU beitreten möchte, muss einen Antrag an den Rat der EU (auch Ministerrat genannt) richten. Die Ukraine stellte den Antrag am 28.2.2022, also vier Tage nachdem Russland die Ukraine überfallen hat. Der Rat der EU ersucht danach die Kommission um eine Stellungnahme. Das Parlament wird über den Antrag unterrichtet. Zur Ukraine gab die Kommissionam 17.6.2022 die Stellungnahme ab, mit folgender Schlussfolgerung:


„Ukraine is a European State which has given ample proof of its adherence to the values on which the European Union is founded. The Commission therefore recommends to the Council that Ukraine should be given the perspective to become a member of the European Union.”


Am 23.6.2022 hat der Europäische Rat beschlossen, der Ukraine den Status eine Bewerberlandes zu gewähren. 8.11.2023 hat die Kommission eine Stellungnahme abgegeben, aufgrund derer der Rat am 14.12.2023 beschlossen hat, die Verhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen.


Von nun an werden die einzelnen Kapitel umgesetzt. Nachdem alle Verhandlungen abgeschlossen sind, wird ein Beitrittsvertrag abgeschlossen, dem der Rat sowie das Parlament der EU zustimmen müssen. Danach wird der Vertrag unterzeichnet und muss von allen Vertragsstaaten ratifiziert werden. In Frankreich kann auch eine Volksabstimmung notwendig sein. Der Weg ist also lang.


Einstimmigkeit


Jede Entscheidung des Rates wird einstimmig getroffen. Daher müssen alle Staaten zustimmen. Dies ist selbstverständlich nicht einfach. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat vor dem Gipfel mehrmals angedroht, dem Öffnen der Verhandlungen mit der Ukraine nicht zuzustimmen. Auch nach der Entscheidung hat er die Aufnahme der Verhandlungen kritisiert. Und wie konnte sie trotzdem getroffen werden? Orbán hat den Raum vor der Entscheidung verlassen. Somit war eine einstimmige Abstimmung auch ohne Zustimmung Ungarns möglich.


Kurz gesagt:

  • Jeder europäische Staat, der die Werte der EU beachtet, kann beantragen, Mitglied der EU zu werden.

  • Das Verfahren über die Aufnahme eines Staates in die EU ist lang und kompliziert. Es müssen 35 Kapitel erfüllt werden.

  • Jede Entscheidung über die Erweiterung der EU wird einstimmig getroffen.


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