top of page
AutorenbildSophie Hoffmann

Spionageballons und andere Flugobjekte – Rechtsfragen über den Wolken

Zwei Wochen ist der Abschuss eines chinesischen Ballons durch einen US-amerikanischen Kampfjet mittlerweile her. Noch ist nicht geklärt, was die Mission des Ballons war. Nachdem in den darauffolgenden Tagen auch andere unidentifizierte Flugobjekte entdeckt worden waren, kam es sogar zu Spekulationen über UFOs. Mittlerweile wurden die Teile des chinesischen Ballons von den USA aus dem Atlantik geborgen. Diese werden nun vom FBI untersucht. Doch war der Abschuss des Ballons erlaubt?


Laut den USA handelte es sich um einen Spionageballon, der von China genutzt wurde, um gewisse für die USA strategisch wichtige Standorte wie Militärstützpunkte zu überwachen. Daher autorisierte Joe Biden schließlich den Abschuss des Ballons und die US Navy sammelte die Überreste im Meer. China wiederum spricht von einem Angriff auf ein ziviles Flugobjekt, dessen Anwesenheit im US-Luftraum ein unbeabsichtigter Zufall sei. Der Abschuss sei eine unverhältnismäßige Reaktion der USA und verstoße gegen Völkerrecht. China behielt sich außerdem vor, die Rechte des zivilen Eigentümers des Ballons zu verteidigen.


Was sagt das Völkerrecht dazu?

Ein tragendes Grundprinzip des Völkerrechts ist die Souveränität von Staaten. Diese haben Staatsgrenzen, die an Land, in Bergen oder durch Gewässer verlaufen. Innerhalb dieses Gebietes ist der Staat eigenständig, unabhängig und rechtlich selbstbestimmt. Diese Souveränität gilt auch in dem Luftraum, der über dem Staatsgebiet liegt. Daher dürfen auch grundsätzlich keine Flugobjekte aus einem anderen Staat ohne Einwilligung diesen Luftraum durchqueren.


Wo der Luftraum endet und der Weltraum beginnt, ist international nicht einheitlich geregelt. Es kann aber angenommen werden, dass ab einer ungefähren Höhe von 100 km über dem Meeresspiegel der Weltraum beginnt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da im Weltraum keine Souveränitätsrechte von Staaten bestehen und der Weltraum dem Nutzen der gesamten Menschheit dienen soll. Der chinesische Ballon befand sich jedenfalls im US-Luftraum. Dieser erstreckt sich bei Küstenstaaten nach internationalem Seerecht auch auf das Gebiet innerhalb der sogenannten 12-Meilen-Zone. Das ist das Gebiet, das bis zu 12 nautischen Meilen von der Küste eines Staates entfernt liegt. Daher haben Staaten wie die USA auch im Küstenluftraum die ausschließliche Gebietshoheit.


An völkerrechtliche Verträge, die sie unterzeichnet haben, sind allerdings auch die USA gebunden – so auch an die sogenannte „Chicago Convention“, das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, das China ebenso unterzeichnet hat. Diese regelt, wie Staaten mit ziviler – also nicht militärischer - Luftfahrt umgehen sollen.

Staaten dürfen keine bewaffneten Angriffe auf zivile Luftfahrzeuge durchführen. Das wäre eine Verletzung des Gewaltverbots – einem anderen Grundprinzip der UN-Charta.


Wer ist also im Recht?

Das ist schwer zu sagen und hängt davon ab, ob es sich um ein ziviles Flugobjekt – wie von China betont – oder um ein militärisches Flugobjekt handelte. Doch selbst für unbemannte zivile Ballons über fremdem Staatsgebiet benötigt man die Genehmigung des jeweiligen Staates. Die Genehmigung muss vor dem Start des Ballons eingeholt werden, wenn es bei der Planung Grund zur Annahme gibt, dass der Ballon in fremden Luftraum abdriften könnte.


Ohne vorherige Genehmigung dürften nur leichte Ballons, mit einer Nutzlast von weniger als 4 kg, die ausschließlich für meteorologische Zwecke benutzt werden, in den Luftraum eines anderen Staates eintreten. Auf den Fotos des Ballons sieht es so aus, als wäre die Nutzlast jedenfalls schwerer als 4 kg. Auf diese Ausnahme konnte sich China daher nicht überzeugend berufen, auch, weil laut der chinesischen Seite Forschungszwecke und „hauptsächlich“ – aber nicht ausschließlich - meteorologische Zwecke verfolgt wurden. Außerdem war der Ballon nur eingeschränkt steuerbar, was dafür sprechen würde, dass es Grund zur Annahme gab, dass der Ballon in fremden Luftraum abdriften könnte.


Das Ergebnis der Auswertungen der Überreste des Ballons wird hoffentlich mehr Klarheit bringen. Denn aktuell berufen sich die USA weiterhin auf die militärische Natur des Ballons. Jedenfalls ist über den Wolken die Freiheit auch nicht grenzenlos, denn auch im Luftraum gelten Regeln. Auf das Recht zur Selbstverteidigung können sich die USA jedenfalls nicht berufen, da dies nur im Fall von bewaffneten Angriffen – und nicht von reinen Spionageballons gilt.


Kurz gesagt:

  • Die staatliche Souveränität erstreckt sich auf das Staatsgebiet innerhalb der Staatsgrenzen sowie auf den Luftraum über diesem Staatsgebiet und den Küstenregionen.

  • Staatliche Souveränität wird aber durch völkerrechtliche Verträge eingeschränkt, so auch im Bereich der zivilen Luftfahrt.

  • Für das Eintreten von Ballons in den Luftraum der USA wäre unter Umständen eine vorherige Genehmigung notwendig gewesen, da es sich nicht um einen leichten Ballon zu ausschließlich meteorologischen Zwecken handelt.

Comments


bottom of page