Rechenschaftsbericht, Rechnungshof – womit die ÖVP rechnen muss
Eine Veröffentlichung des Rechnungshofs hat letzten Freitag für Schlagzeilen gesorgt – der Rechnungshof hat den Rechenschaftsbericht der ÖVP geprüft und ist zu einem Ergebnis gekommen, mit dem die ÖVP vielleicht nicht gerechnet hat: Er glaubt die Angaben der ÖVP zu ihren Wahlkampfkosten nicht und leitet weitere mögliche Gesetzesverletzungen an den sogenannten Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) weiter. Doch fangen wir von vorne an:
Der Rechnungshof ist eine verfassungsrechtlich vorgesehene und unabhängige Einrichtung, deren Hauptaufgabe die sogenannte Gebarungskontrolle ist. Er prüft die Haushaltsführung, also die Verwendung öffentlicher Gelder, und vor allem die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Handelns der öffentlichen Einrichtungen. Einzelpersonen wird oft dazu geraten, wirtschaftlich und sparsam zu handeln – der Staat ist dazu sogar verpflichtet. Die Präsidentin des Rechnungshofes wird für eine Periode von zwölf Jahren vom Hauptausschuss des Nationalrats gewählt.
Der Rechnungshof hat aber auch andere Aufgaben: Unter anderem prüft er die Finanzierung politischer Parteien und die Wahlkampfkosten politischer Parteien. Diese sind im Parteiengesetz geregelt, welches zwei Formen der Finanzierung vorsieht: Durch den Staat selbst oder durch Spenden. Der Staat finanziert die Parteien durch Parteienförderung. Daneben können Parteien auch Spenden erhalten, da es problematisch wäre, wenn nur der Staat entscheiden dürfte, welche Partei Geld erhält.
Einige Einschränkungen gibt es bei Spenden allerdings: Im Parteiengesetz ist geregelt, dass bei Spenden, die im Kalenderjahr mehr als ca. 2.600 € betragen, der Name der Spenderin genannt werden muss. Spenden über ca. 2.600 € müssen direkt dem Rechnungshof gemeldet werden, der sie dann veröffentlicht. Pro Person darf im Jahr nicht mehr als etwa 7.700 € gespendet werden. Im ganzen Jahr darf eine Partei höchstens Spenden in Höhe von 750.000 € erhalten. Außerdem müssen alle Spenden im sogenannten Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden. Die Rechenschaftsberichte der Parteien werden veröffentlicht. Und wer kontrolliert, ob Spenden richtig ausgewiesen oder gemeldet werden? Richtig, der Rechnungshof.
Im Parteiengesetz ist weiters geregelt, dass Parteien höchstens ca. 7 Millionen € für Wahlen ausgeben dürfen. Die ÖVP hat diese Grenze bei der Wahl zum europäischen Parlament haarscharf unterschritten und 6.915.401,37 € ausgegeben. Bei der letzten Nationalratswahl war die ÖVP – laut eigenem Rechenschaftsbericht – etwas sparsamer, der Wahlkampf hat „nur“ 5.602.512,40 € gekostet. Auch die Nichtüberschreitung der 7 Millionen-Grenze muss im Rechenschaftsbericht nachgewiesen werden. Und wer kontrolliert, ob das tatsächlich gemacht wurde? Bingo: der Rechnungshof.
Das hat er eben gemacht und den Rechenschaftsbericht der ÖVP aus dem Jahr 2019 genau unter die Lupe genommen. Bei solch „niedrigen“ Wahlkampfkosten kamen ihm jedoch Zweifel. Kann es wirklich sein, dass die ÖVP bei der Nationalratswahl weniger ausgegeben hat als bei der Wahl zum EU-Parlament? Daher hat der Rechnungshof die ÖVP mehrfach zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Stellungnahmen waren jedoch offenbar nicht ausreichend.
Daher ist der Rechnungshof zu dem Schluss gekommen, der ÖVP aus folgenden Gründen nicht zu glauben*:
Was hat der OGH damit zu tun? Bereits kurz vor der Nationalratswahl hat der Falter interne Dokumente aufgedeckt und berichtet, dass die ÖVP bewusst plane, die gesetzlichen Wahlkampfkosten zu überschreiten und bewusst die Öffentlichkeit über ihre Wahlkampfausgaben täuscht. Gegen dies Aussage hat die ÖVP geklagt aber verloren – alle Instanzen entschieden, dass diese Aussage auf Grundlage der vorliegenden Dokumente berechtigt sei.
Und was jetzt? Grundsätzlich kann der UPTS entscheiden, eine Geldstrafe zu verhängen, nachdem ihm die Unterlagen vom Rechnungshof übermittelt wurden. Nach einer Entscheidung des UPTS muss bei Zweifeln an der Richtigkeit eine Wirtschaftsprüferin bestellt werden. Genau das hat der Rechnungshof gemacht und eine – durch Los bestimmte – Wirtschaftsprüferin bestellt, die die Wahlkampfkosten prüft.
Außerdem hat der Rechnungshof folgende Umstände direkt dem UPTS vorgelegt*:
Diese Umstände können unmittelbar zur Verhängung einer Geldstrafe durch den UPTS führen – ob das passiert, werden wir sehen. Außerdem wird gerade eine Novelle des Parteiengesetzes diskutiert – unter anderem soll der Rechnungshof in Zukunft selbst in die Belege und Unterlagen Einsicht nehmen können und in Streitfällen der VfGH entscheiden.
Kurz gesagt:
Der Rechnungshof ist eine verfassungsrechtlich vorgesehene und unabhängige Einrichtung, deren Hauptaufgabe die sogenannte Gebarungskontrolle ist. Er ist aber auch für die Prüfung der Finanzierung der Parteien zuständig.
Parteien müssen die Spenden und die Nichtüberschreitung der Wahlkampfkostengrenze jährlich im Rechenschaftsbericht nachweisen.
Der Rechnungshof prüft die Rechenschaftsberichte und meldet Verletzungen der Bestimmungen an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) weiter, der Geldstrafen verhängen kann.
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