Nordkoreas Raketentests: Bruch des Völkerrechts?
Der größte nordkoreanische Raketentest seit Jahren wurde am Montag von Nordkorea bestätigt. Eine solche Mittelstreckenrakete wurde seit 2017 nicht mehr getestet. Die hohe Flugweite und die Möglichkeit, einen Atomsprengkopf in die Rakete einzubauen, sorgen für Beunruhigung. Aber wie geht die internationale Staatengemeinschaft gegen diese Entwicklungen vor?
Schätzungen zufolge flog die zuletzt abgefeuerte interkontinentale ballistische Rakete ungefähr 800 km weit und erreichte eine Höhe von 2.000 km bevor sie im Meer vor Japan landete. Der Raketentyp könne aber eine Distanz von bis zu 4.000 km, und so auch einen 3.400 km entfernten US-Militärstützpunkt, erreichen. Nordkorea verkündete, dieser Raketentyp befinde sich nun in der Produktion. Denn durch die Tests sei bestätigt worden, dass die Rakete genau und wirksam genug für einen echten Einsatz sei. Das kann doch nicht legal sein, oder?
Gewalt ist (auch im Völkerrecht) keine Lösung
Grundsätzlich gilt für alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN) – daher auch für Nordkorea – das Gewaltverbot. Verboten sind die Androhung oder Anwendung von Gewalt durch einen Staat gegenüber einem anderen Staat. Sollte Nordkorea die Raketen nach der Produktion tatsächlich mit Sprengköpfen ausstatten und auf einen anderen Staat abfeuern, wäre dies natürlich ein eklatanter Verstoß gegen das Gewaltverbot.
Nun gut, das heißt die Raketentests sind also legal, solange es nicht zu einem tatsächlichen Angriff kommt? Nein! Bereits die („bloßen“) Tests verstoßen jedenfalls gegen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Dieser sieht die Raketentests Nordkoreas seit Jahren als Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit an. Das hält er in zahlreichen Resolutionen, die seit 2006 immer wieder ausgesprochen wurden, fest. Durch diese Resolutionen wurden über Nordkorea auch Sanktionen verhängt. Das sind wirtschaftliche oder politische Maßnahmen, die einen Staat, der das Völkerrecht verletzt hat, dazu bringen sollen, sich rechtskonform zu verhalten. Konkret wurden Nordkorea alle Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen und dem Atomprogramm verboten. Außerdem wurde anderen Staaten verboten, Luxusgüter nach Nordkorea zu exportieren. Trotz all dieser Maßnahmen testet Nordkorea weiterhin Raketen und beruft sich dabei auf das Recht auf Selbstverteidigung.
Raketentests zur Selbstverteidigung?
UN-Mitgliedsstaaten haben ein Recht auf Selbstverteidigung, wenn sie mit Waffengewalt angegriffen werden. Sie dürfen das aber nur, wenn der Angriff gegenwärtig ist. Das Selbstverteidigungsrecht hat also sehr enge Grenzen. Der Vorwurf, die USA würden eine „feindliche Politik“ gegenüber Nordkorea verfolgen, der zuletzt von Nordkorea erhoben wurde, kann somit jedenfalls keine Basis für Selbstverteidigung darstellen.
Nebenbei bemerkt erreichte die mit einer Kamera ausgestattete Rakete sogar das Weltall. Doch auch das Weltall ist kein rechtsfreier Raum: Nordkorea hat einen internationalen Vertrag, den Weltraumvertrag, ratifiziert. Dieser verbietet die Stationierung von Atom- und Massenvernichtungswaffen im Weltall. Außerdem enthält er als tragendes Grundprinzip die Nutzung des Weltalls zu ausschließlich friedlichen Zwecken und zum Nutzen der gesamten Menschheit. Daher würde Nordkorea beim bewaffneten Einsatz der Raketen, die den Weltraum durchqueren, unter Umständen sogar gegen internationales Weltraumrecht verstoßen.
Kurz gesagt:
Die nordkoreanischen Raketentests verstoßen gegen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats.
Dieser hat Sanktionen über Nordkorea verhängt, also gewisse politische und wirtschaftliche Maßnahmen.
Die Nutzung dieser Raketen als Waffe würde nicht nur gegen das Gewaltverbot, sondern unter Umständen auch gegen das internationale Weltraumrecht verstoßen.
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Sophie Hoffmann setzt ihr juristisches Können derzeit als Verwaltungspraktikantin in der Abteilung für Weltraumangelegenheiten des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) ein, wo sie sich mit Weltraumrecht und österreichischen Startups im Weltraumsektor beschäftigt. Das freut nicht nur sie, sondern auch uns – denn wir hätten uns im ganzen Sonnensystem keine passendere Autorin für diesen Gastbeitrag wünschen können!
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