Klimaklage in Österreich: Wird die Klimakrise zur Kinderkrise?
Vergangene Woche reichten zwölf Kinder und Jugendliche eine „Klimaklage“ beim österreichischen Verfassungsgerichtshof ein. Sie bekämpfen damit das Klimaschutzgesetz, weil dieses deren Zukunft durch unzureichende bzw. fehlende Maßnahmen gefährde. Mit der Klimaklage soll die Gesetzgeberin zum Handeln gezwungen werden. Vertreten werden die 5 bis 16-jährigen Kinder und Jugendlichen von der Anwältin Michaela Krömer, die bereits in der Vergangenheit Klimaklagen einreichte.
Was ist die „Klimaklage“?
Als „Klimaklage“ bezeichnet man bestimmte Klagen und Anträge. Mit solchen werden Gerichtsverfahren eingeleitet, die sich um Fragen der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzbestimmungen drehen. In den letzten Jahren wurde diese Art von Verfahren immer häufiger. In Deutschland sowie in den Niederlanden waren solche Klagen bereits erfolgreich – die Gerichte verpflichteten die Staaten zu umfangreichen Maßnahmen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem als „Klimaklage“ bezeichneten Antrag um einen sogenannten „Individualantrag auf Gesetzesprüfung“. Mit diesem können antragsberechtigte Personen die Überprüfung von Gesetzen, die sie für verfassungswidrig halten, beim österreichischen Verfassungsgerichtshof („VfGH“) beantragen. Antragsberechtigt sind Personen, in deren Rechtssphäre das Gesetz unmittelbar nachteilig eingreift, sofern es keinen alternativen, zumutbaren Weg vor den VfGH gibt.
Und welches Gesetz soll überprüft werden? Die Kinder und Jugendlichen beantragen die Aufhebung und Erlassung neuer Bestimmungen des bisherigen Klimaschutzgesetzes („KSG“). Das KSG soll „eine koordinierte Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz ermöglichen“. Ein neues Klimaschutzgesetz ist seit über zwei Jahren ausständig (mehr dazu findet ihr in dem überzuckert-Beitrag von Sebastian Öhner).
Klimakrise als „Kinderkrise“?
Und wieso sollen die Bestimmungen des KSG verfassungswidrig sein? In Österreich hat jedes Kind verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte. Diese finden sich im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern („BVG Kinderrechte“). Genau auf diese berufen sich die Kinder und Jugendlichen:
Die jungen Klägerinnen sehen durch die fehlenden bzw. unzureichenden Bestimmungen insbesondere die Generationengerechtigkeit verletzt. Eine Verletzung der Generationengerechtigkeit könnte etwa dann angenommen werden, wenn gravierende Eingriffe in gesamtgesellschaftlich relevante Bereiche, wie zB im Klimaschutz, nachfolgende Generationen unverhältnismäßig stark belasten.
Genau eine solche Verletzung sehen die Kinder und Jugendlichen, da sie aufgrund der unzureichenden, aktuellen Klimaschutzmaßnahmen, mit besonders gravierenden Folgen der Klimakrise in der Zukunft konfrontiert sein werden.
Erfolgschancen der Klimaklage
Wie steht es um die Erfolgschancen der Klimaklage? Um einen Individualantrag beim VfGH einbringen zu können, ist die „unmittelbare Betroffenheit“ der Antragstellerinnen Voraussetzung. Das Klimaschutzgesetz richtet sich in keinem Wort an die Kinder, sondern nur an die entsprechenden Ministerinnen. Daher könnte diese Voraussetzung bereits zum endgültigen Hindernis für die Klimaklage werden.
Kurz gesagt:
Bei „Klimaklagen“ handelt es sich um Klagen und Anträge, wodurch Gerichtsverfahren, die sich um Fragen der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzbestimmungen drehen, eingeleitet werden.
Mittels eines Individualantrages auf Gesetzesprüfung können unmittelbar betroffene Einzelpersonen die Überprüfung von Gesetzen, die verfassungswidrig seien, beim österreichischen Verfassungsgerichtshof beantragen.
In Österreich hat jedes Kind gemäß dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern („BVG Kinderrechte“) Anspruch auf „Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit“. Eine Verletzung der Generationengerechtigkeit könnte etwa dann angenommen werden, wenn gravierende Eingriffe nachfolgende Generationen unverhältnismäßig stark belasten.
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