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AutorenbildDavid von der Thannen

Kirchensteuer in Österreich: Pflichtbeitrag oder freiwillige Spende?

In der katholischen Kirche macht sich dieser Tage Ernüchterung breit: 90808 Menschen haben der Kirche im vergangenen Jahr den Rücken gekehrt und sind aus ihr ausgetreten. Für die katholische Kirche in Österreich stellt das einen wenig erfreulichen Rekord dar; und auch in der evangelischen Glaubensgemeinschaft sieht es kaum rosiger aus. Die Gründe für diesen Negativtrend liegen auf der Hand. Nicht nur verschwindet der Glauben zunehmend aus der öffentlichen Wahrnehmung, vielen Menschen scheint auch der hohe Kirchenbeitrag ein immer größerer Dorn im Auge. Doch was hat es mit der Kirchensteuer eigentlich auf sich? Wie hoch ist sie? Und handelt es sich dabei um einen Pflichtbetrag oder doch eher um eine freiwillige Spende?


Was ist der Kirchenbeitrag?

Tatsächlich ist die „Kirchensteuer“ keine Steuer im eigentlichen Sinn. Sie wird nämlich nicht vom Staat, sondern von der Kirche selbst eingehoben. Dieses Recht kommt in Österreich sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche zu. Es findet seine juristische Grundlage kurioserweise im Kirchenbeitragsgesetz 1939, also einem Gesetz aus der NS-Zeit. Nach Kriegsende wurde dieses Gesetz in den Rechtsbestand der 2. Republik übernommen und dient hierzulande bis heute der Kirchenfinanzierung.


Wer muss Kirchenbeitrag zahlen?

In Österreich sind grundsätzlich alle volljährigen Kirchenmitglieder (evangelisch: ab 19. Geburtstag) zur Leistung des Kirchenbeitrags verpflichtet. Davon sieht die Kirche aber einige Ausnahmen vor: Studierende ohne Einkommen, Zivildiener oder Lehrlinge können sich vom Kirchenbeitrag zur Gänze befreien lassen.


Wie hoch ist der Kirchenbeitrag?

Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Davon ist ein sogenannter Absetzbetrag von 58 € abzuziehen. Wer im Monat 2.500 € (brutto) verdient, zahlt also genau 338 € Kirchenbeitrag. Immerhin: Kirchenbeiträge bis zur Höhe von 400 € können von der Steuer abgesetzt werden.


Zur Erhebung des Einkommens ihrer Mitglieder ist die Kirche allerdings auf die Auskunft ihrer Mitglieder angewiesen. Verweigert jemand die Angabe des eigenen Einkommens, ist die Kirche – auf Basis der ihr vorliegenden Informationen – zur Schätzung der Beitragsgrundlage berechtigt. Experten vermuten, dass der Kirche durch zu niedrig angenommene Schätzungen jährlich mehrere hundert Millionen Euro an Kirchenbeitrag entgehen. Unterm Strich können sich die Einnahmen der katholischen Kirche aber dennoch sehen lassen: Alleine 2022 haben ihr die Kirchenbeiträge knapp 500 Millionen Euro eingebracht.


Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Laut § 3 des Kirchenbeitragsgesetzes ist „für die Geltendmachung des Anspruchs auf Kirchenbeiträge (…) der Rechtsweg zulässig.“ Das bedeutet: Wer den festgesetzten Kirchenbeitrag nicht freiwillig bezahlt, kann in letzter Instanz dazu gezwungen werden. Üblicherweise lässt die Kirche zahlungsunwilligen Mitgliedern aber zuerst eine Einladung zu einem gerichtlichen Vergleichsversuch zukommen. Scheitern auch derartige Bestrebungen, droht im schlimmsten Fall allerdings tatsächlich eine gerichtliche Eintreibung (= Exekution) des Kirchenbeitrags. Wer seiner Zahlungspflicht also dauerhaft entgehen möchte, muss tatsächlich aus der Kirche austreten!


Gibt es in anderen Ländern vergleichbare Kirchenbeiträge?

Die Finanzierung der Kirche ist tatsächlich von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In Deutschland und der Schweiz hebt der Staat eine echte Kirchensteuer ein. In anderen Ländern muss sich die Kirche hingegen selbst erhalten: So sind die Glaubensgemeinschaften in Großbritannien und Frankreich gänzlich auf Spenden und die Bewirtschaftung ihres eigenen Vermögens angewiesen.

Inwieweit solche Modelle der Kirche in Österreich wieder regeren Zulauf bescheren könnten, wird nun diskutiert. Für eine baldige Gesetzesreform fehlt der Kirche aktuell aber wohl der finanzielle Anreiz.

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