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AutorenbildRamon Spiegel

Hitze am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

Eine Hitzewelle rollt momentan über Österreich. Temperaturen bis zu 35 Grad stehen auf der Tagesordnung – alles unter 30 Grad kann schon fast als „erfrischend“ gelten. Vielleicht ist ausgerechnet jetzt auch noch die Klimaanlage im Büro ausgefallen (sofern es überhaupt eine gibt). Gibt es Vorschriften gegen brütende Hitze am Arbeitsplatz?


Mythos: Ab 35 Grad hat man „hitzefrei“

In Österreich gibt es kein Recht auf „Hitzeferien“. Auch bei sehr hohen Temperaturen besteht also keine rechtliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen. Eine Ausnahme besteht nur für BauarbeiterInnen: Ab 32,5 Grad kann das Arbeiten im Freien eingestellt werden, wenn kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung steht (die Entscheidung trifft zwar die Arbeitgeberin, die die Lohnausgaben aber rückerstattet bekommt). Übrigens bekommen auch Fiaker-Pferde ab 35 Grad hitzefrei.


Wie heiß darf es am Arbeitsplatz sein?

Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung (zB im Büro) muss die Temperatur im Arbeitsraum grundsätzlich zwischen 19 und 25 Grad betragen. Das besagt die Arbeitsstättenverordnung (die aber eher nur lapidare Vorschriften zur Temperatur am Arbeitsplatz enthält). In der warmen Jahreszeit muss versucht werden, diesen Werten möglichst nahe zu kommen. Bei Vorhandensein einer Klimaanlage sollen 25 Grad „möglichst“ nicht überschritten werden. Ist keine Klimaanlage vorhanden, hat der Arbeitgeber sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die dazu geeignet sind, die Temperatur zu senken (zB nächtliches Lüften, Abschattung durch Jalousien, Bereitstellung von Ventilatoren, etc). Eine Pflicht der Arbeitgeberin, eine Klimaanlage zu beschaffen, gibt es allerdings nicht.


Und wenn sich die Hitze auf die Gesundheit schlägt?

Die Arbeitgeberin trifft die sogenannte „Fürsorgepflicht“ gegenüber ihren Arbeitnehmerinnen. Diese Pflicht bedeutet vor allem, dass Leben und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen zu schützen sind. Welche konkreten Maßnahmen zu treffen sind, hängt natürlich wie so oft vom Einzelfall ab – wenn der besondere Gesundheitszustand der Arbeitnehmerin es erfordert, wird sie aufzufordern sein, die Arbeit einzustellen. In anderen Fällen reicht vielleicht eine längere Pause.


Mit Badehose und Sandalen im Büro?

Die Kleidungsvorschriften im Betrieb bestimmt an sich die Arbeitgeberin. Weil die Kleidung aber zur Privatsphäre der Arbeitnehmerin gehört, muss die Arbeitgeberin einen legitimen Grund haben, wenn sie diesbezüglich Ge- oder Verbote aufstellt. Solche berechtigten Gründe können zB der Arbeitnehmerschutz, Hygienevorschriften (zB im Krankenhaus) oder eine Uniformpflicht (zB für Polizisten) sein. Auch ein vertrauenswürdiges Erscheinungsbild – vor allem bei Tätigkeiten mit Kundenverkehr – kann dazu zählen. Ob ein legeres Outfit am Arbeitsplatz also zulässig ist, hängt sehr vom jeweiligen Beruf ab. Die Weisung an einen Busfahrer, das Tragen eines rosafarbenen Haarbands im Dienst zu unterlassen, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) beispielsweise als unzulässig eingestuft. Ein Bankmitarbeiter, der sich nicht davon abbringen ließ, eine massive Goldkette – als Andenken an seinen verstorbenen Bruder – über seinem Hemd zu tragen, wurde hingegen entlassen – laut OGH zu Recht.


Kurz gesagt:

  • In Österreich besteht keine rechtliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz ab einer bestimmten Temperatur verlassen zu dürfen („hitzefrei“). Anderes gilt, wenn die Arbeitnehmerin aufgrund der Hitze gesundheitlich gefährdet ist.

  • Grundsätzlich müssen die Temperaturen im Arbeitsraum etwa 19 bis 25 Grad betragen; in der warmen Jahreszeit muss versucht werden, diesen Werten möglichst nahe zu kommen. Eine Pflicht der Arbeitgeberin zur Beschaffung einer Klimaanlage gibt es allerdings nicht.

  • Die Bekleidungsvorschriften im Betrieb bestimmt an sich die Arbeitgeberin, müssen aber gerechtfertigt sein, wobei es stark auf den individuellen Beruf ankommt. Das sonst vorgeschriebene Sakko bei extremen Temperaturen auszuziehen wird die Chefin nicht untersagen können, völlig unpassende Kleidung hingegen schon.

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