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AutorenbildNikolaus Handig

Für das Klima: Von Rio über Paris nach Glasgow

An Schlagzeilen rund um die Weltklimakonferenz, das Pariser Übereinkommen und die Klimarahmenkonvention gibt es derzeit kein Vorbeikommen. Kein Wunder, schließlich findet gerade die COP26 in Glasgow statt. Ein idealer Anlass für einen kurzen Überblick über diese völkerrechtlichen Grundlagen des Klimarechts.


© Christian Lue, unsplash.com


Was ist die Weltklimakonferenz? Die Weltklimakonferenz – auch UN-Klimakonferenz oder Klimagipfel genannt – heißt offiziell „Konferenz der Vertragsparteien“. Im Fachjargon nennt sich die diesjährige Weltklimakonferenz in Glasgow auch COP26 – zusammengesetzt aus der Abkürzung des englischen Namens (Conference of the Parties) und dem Umstand, dass es die 26. jährliche Konferenz der Vertragsparteien ist.


Der Vertrag, um den es dabei geht, ist die Klimarahmenkonvention der UNO (Langtitel: Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen). Diese ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1992 in Rio de Janeiro unterschrieben wurde und bei dem mittlerweile nahezu alle Staaten der Welt und die EU Vertragspartner sind. Sein Ziel ist es laut Artikel 2, „die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird“ – also die Klimakrise zu bekämpfen.


Durch die Klimarahmenkonvention wurde ein Gremium installiert, dass sich Konferenz der Vertragsparteien nennt. Dessen Aufgabe ist es, in regelmäßigen Abständen die Durchführung der Konvention und aller damit zusammenhängenden Rechtsinstrumente (zB Pariser Übereinkommen) zu überprüfen und zu fördern. Das tut es etwa durch die Verhandlung von Reduktionspflichten von Treibhausmission oder über die Finanzierung geplanter Maßnahmen. Was die Beschlussfassung in der Konferenz schwierig macht: Jede der 197 Vertragsparteien hat eine Stimme – und Beschlüsse müssen einstimmig gefällt werden.


Was hat es mit dem Pariser Übereinkommen auf sich?

Einer der größten Erfolge der Weltklimakonferenz bisher war es, im Jahr 2015 das Pariser Übereinkommen zu beschließen. Im Rahmen der COP21 haben also alle Vertragsstaaten ein weiteren, neuen Vertrag geschlossen. Darin steht geschrieben, dass „der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ – also das sogenannte 1,5 °C-Ziel.


Um das zu erreichen, erarbeitet jeder Staat national festgelegte Beiträge zur Reduktion von Emissionen und setzt sich dadurch selbst Ziele zur Treibhausgas-Reduktion. Allerdings: Wenn diese Ziele nicht erreicht werden, dann hat das rein rechtlich gesehen keine Konsequenzen wie zB Geldstrafen. Ein Problem, das völkerrechtliche Verträge häufig haben – sie sind nur so gut wie die Handschlagqualität der Vertragspartner.


Wo gehört der European Green Deal dazu?

Der Green Deal ist keine Initiative der Weltklimakonferenz, sondern ein Maßnahmenpaket der EU. Damit sollen allerdings auch die Vorgaben des Pariser Übereinkommens umgesetzt werden, bei dem die EU ebenfalls Vertragspartner ist. Herzstück ist das Europäische Klimagesetz (rechtlich gesehen eine EU-Verordnung), in der das Ziel verankert wurde, in der EU bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Das „Fit for 55“-Paket, mit dem der Ausstoß von Treibhausgasen in der EU bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % (gegenüber dem Ausstoß im Jahr 1990) reduziert werden soll, ist dazu ein Anfang.


Und was passiert da jetzt eigentlich bei der COP26?

Es wird viel besprochen, immerhin kommen rund 20.000 Menschen beim Klimagipfel zusammen – Staatsoberhäupter, Diplomaten, Vertreter von Medien, NGOs und Unternehmen. Die diskutieren natürlich nicht alle gleichzeitig, vielmehr bestehen zahlreiche verschiedene Gruppen und Untergruppen. Auch Ziele gibt es viele. Dabei geht es letztlich vor allem darum, wer künftig wie viele Emissionen ausstoßen darf und wer wie viel für die Klimaschutzmaßnahmen bezahlen wird. Dazu sollen in den nächsten Tagen wichtige Schritte gesetzt werden. Aber klar ist jetzt schon: Es müssen noch viele folgen.


Kurz gesagt:

  • Die Weltklimakonferenz – auch UN-Klimakonferenz, Klimagipfel oder COP genannt – heißt offiziell „Konferenz der Vertragsparteien“ und ist das oberste Gremium der Klimarahmenkonvention.

  • Die Klimarahmenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den nahezu alle Staaten der Welt und die EU unterschrieben haben und in dem sie sich dazu verpflichten, Maßnahmen gegen die Klimakrise zu ergreifen.

  • Das Pariser Übereinkommen wurde im Rahmen der Weltklimakonferenz 2015 beschlossen und enthält unter anderem das sogenannte 1,5 °C-Ziel.

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