Alle für eine, eine für alle: Elon Musk droht eine Sammelklage
Elon Musk, der Gründer von Tesla und dem Raumfahrtunternehmen Space-X, hat im Zusammenhang mit seiner geplanten Übernahme von Twitter rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Dem Multimilliardär droht eine Sammelklage wegen der Verletzung gesetzlicher Meldepflichten, die beim Erwerb von Aktien in den USA bestehen. Dem Tycoon auf der Spur erfährst du hier, was hinter der Sammelklage steckt und wie ein solches Verfahren in Österreich aussehen könnte.
Der Fall Twitter-Aktionärinnen vs. Musk: „Punctuality is not my strong suit” (Elon Musk)
Musk sorgt mit seinen Twitter-Aktivitäten immer wieder für Aufsehen. Anders als sonst ist es diesmal kein kontroverser Tweet, der für Furore sorgt. Nein, der Entrepreneur möchte für 44 Milliarden US-Dollar das Social-Media-Unternehmen kaufen. Einige Wochen vor seinem endgültigen Übernahmeangebot hatte Musk bereits seine Stellung als Twitter-Aktionär ausgebaut. Bei seinen Investitionen handelt es sich unzweifelhaft um eine horrende Summe Geld, die Übernahme von Twitter könnte Musk nun aber noch viel teurer zu stehen kommen:
Musk droht nämlich eine Sammelklage (Class Action) in den USA. Diese steht in Zusammenhang mit dem Ausbau seiner Beteiligung an Twitter, die dem Kaufangebot vorausgegangen ist. Im Zuge dessen soll Musk gesetzliche Meldepflichten verletzt haben, die bestehen, wenn eine Beteiligungsgrenze überschritten wurde.
Wegen eines Verstoßes gegen diese Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes wird Elon Musk nun von einem anderen Twitter-Aktionär geklagt. Worauf sich der Kläger dabei genau stützt, ist im Detail etwas kompliziert. Kurzgefasst: Der klagende Twitter-Aktionär behauptet, hätte Musk den Ausbau seiner Beteiligung fristgerecht offengelegt, wäre der Aktienkurs schon früher gestiegen und der Kläger hätte seine Anteile damals bereits teurer verkaufen können.
Nun ist das aber kein Einzelfall. Auch andere Twitter-Aktionärinnen haben im Zeitraum zwischen gesetzlichem Meldezeitpunkt und tatsächlicher Veröffentlichung des Beteiligungserwerbs ihre Anteile verkauft, aber – der Behauptung folgend – zu wenig dafür erhalten. Sie sind ebenso Geschädigte.
Kollektiver Rechtsschutz: ein Verfahren, viele Forderungen
Werden durch ein Ereignis viele Personen geschädigt, fasst man die dabei entstandenen Schäden im juristischen Sprachgebrauch als Massenschäden zusammen. Dabei geht es häufig um Schäden wegen fehlender oder falscher Information, die zu fehlgeleiteten Investitionsentscheidungen geführt haben. Aber nicht nur: Auch ein Verkehrsunfall oder verdorbenes Essen bei einem Hotel-Buffet sind Vorfälle, die eine Vielzahl von Geschädigten zur Folge haben können.
Den Geschädigten erwachsen in solchen Fällen Schadenersatzansprüche gegen ihre Schädigerin. Diese Ansprüche sind einander oft ähnlich und auf ein gemeinsames Ereignis zurückzuführen. Es ist daher in vielen Fällen sinnvoll, die Geltendmachung dieser Ansprüche in einem einzigen Verfahren zusammenzufassen. So muss einerseits nicht jede ihre Schädigerin einzeln klagen. Andererseits ist es für die Schädigerin von Vorteil, nicht Beklagte in zahlreichen Verfahren zu sein, sondern lediglich in einem. Darüber hinaus soll eine Entlastung der Gerichte gefördert werden.
US Class Action: der Fischschwarm der Verfahrensarten
In den USA gibt es dafür das Modell der Class Action. Voraussetzungen einer Class Action nach US-amerikanischem Recht sind unter anderem, dass es sich um eine große Gruppe an Geschädigten handelt und die im Verfahren zu klärenden Fragen sowie die Ansprüche der Gruppenmitglieder einander ähnlich sind. Ist das erfüllt, kann ein Gruppenmitglied für sich und als Repräsentantin für die gesamte Gruppe (class) klagen. Geschädigte Personen müssen sich nicht erst anmelden, um Teil der Gruppe zu werden. Gruppenmitglieder – und damit bereits in das Verfahren eingebunden – sind alle, die durch dieselbe Schädigerin und dasselbe schadenstiftende Verhalten geschädigt wurden. Eingebundene Personen, die nicht Teil der Gruppe sein wollen, können wieder austreten (opt-out).
Auf die Twitter-Beteiligungsaffäre angewandt bedeutet das: Elon Musk ist der Schädiger. Das schadensstiftende Verhalten war die Nichtoffenlegung der erworbenen meldepflichtigen Beteiligungshöhe. Der Kläger und andere Twitter-Aktionärinnen, die im relevanten Zeitraum ihre Anteile verkauft haben, sind die Geschädigten. Sie bilden die Gruppe (class). Der klagende Twitter-Aktionär macht seine Ansprüche und als Repräsentant auch die der anderen Gruppenmitglieder geltend. Twitter-Aktionärinnen, die am Verfahren nicht teilnehmen wollen, können von ihrem opt-out-Recht Gebrauch machen und aus der Gruppe austreten.
Sammelklage österreichscher Prägung: der dicke Fisch
Eines der verfahrensrechtlichen Pendants zur Class Action ist hier zu Lande die Sammelklage österreichsicher Prägung. Sie unterscheidet sich primär dadurch, dass ein Auftreten als Gruppe auf Klägerinnenseite nicht möglich ist. Das heißt, um mehrere Ansprüche verschiedener Personen in einem einzelnen Verfahren geltend zu machen, müssen die Forderungen im Vorhinein auf eine Person übertragen werden. Diese Person tritt dann als Klägerin in das Verfahren ein und macht die übertragenen Ansprüche gesammelt geltend. Hier gelten ebenso Voraussetzungen, die auf die Ähnlichkeit der Ansprüche abstellen. Zudem ist dieser Konstellation immanent, dass ein aktives Tätigwerden der Geschädigten erforderlich ist, um an der kollektiven Rechtsdurchsetzung teilnehmen zu können (opt-in).
Für die gemeinsame Geltendmachung der Ansprüche der Twitter-Aktionärinnen in Österreich wäre erforderlich, dass diese ihre Forderungen zuvor auf eine Person übertragen. Diese Person – das kann auch ein Verein sein – macht im eigenen Namen die Ansprüche geltend. Verfahrensparteien sind jedoch nur eine Klägerin und Elon Musk als Beklagter.
Die in Manhattan eingereichte Sammelklage gegen Musk muss als solche erst zugelassen werden. Es bleibt abzuwarten, welchen Lauf das Verfahren nehmen wird und ob es bald heißen wird: Elon Musk, der Gründer von Tesla, dem Raumfahrtunternehmen Space-X und Eigentümer von Twitter.
Kurz gesagt
Elon Musk wird ein Verstoß gegen das US-Wertpapiergesetzes vorgeworfen. In einem nun anstehenden Prozess behauptet der Kläger, Musk habe seine hohe Beteiligung an Twitter zu spät offengelegt. Das könnte für zahlreiche Twitter-Aktionärinnen einen finanziellen Schaden zur Folge haben.
Die US Class Action ist ein eigenes Verfahren zur gesammelten Geltendmachung von Ansprüchen. Wer den Kriterien einer Gruppe entspricht, ist ohne weiteres Zutun dabei.
Bei einer Sammelklage österreichischer Prägung werden Forderungen verschiedener Personen im Vorhinein auf eine Person übertragen, um diese anschließend gemeinsam geltend machen zu können. Um an dem Verfahren teilzunehmen, ist aktives Tätigwerden erforderlich.
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